Die Stiftung Bethanien fördert insbesondere Projekte für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, sowie innerhalb der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Bereich des Kirchenkreises Stargard. Dazu kann die Stiftung sich auch an wirtschaftlich notwendigen Personal- und Sachkosten beteiligen oder diese im Rahmen eines Förderzeitraumes übernehmen.
Mehr zu den Vergaberichtlinien für die Förderung von Projekten und zum Stiftungszweck lesen sie
hier. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich dort die
Satzung anzusehen.

Durch die Nationalsozialisten wurde die kirchliche Anstalt "Haus Bethanien, Neubrandenburg" zu Unrecht aufgehoben.
Mit der Errichtung der Bethanienstiftung sorgt die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs als Rechtsnachfolgerin für den Erhalt der Vermögenswerte des 1851 gegründeten Rettungshauses „Bethanien“, welches der Arbeit mit gefährdeten Jugendlichen gewidmet war.
Mehr zur bewegten Geschichte des ehemaligen "Rettungshauses Bethanien" lesen sie
hier.
Anträge
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